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Wohnungskündigung in Gamprin: Verwaltung verweist ausdrücklich auf ADHS und Autismus zweier Kinder

Von Chefredaktion · 19.10.2026 19:47
Symbolbild zum Thema Wohnen und Mietrecht: Eine Familie in Gamprin soll ihre Wohnung bis Ende November verlassen. In der schriftlichen Kündigungsbegründung werden unter anderem die besonderen Bedürfnisse der Kinder genannt.
Symbolbild zum Thema Wohnen und Mietrecht: Eine Familie in Gamprin soll ihre Wohnung bis Ende November verlassen. In der schriftlichen Kündigungsbegründung werden unter anderem die besonderen Bedürfnisse der Kinder genannt.Symbolbild: KI-generiert / LI REPORT

GAMPRIN – Eine Wohnungskündigung in Gamprin wirft Fragen zum Umgang mit Familien auf, deren Kinder besondere Bedürfnisse haben. Einer Mutter mit zwei Kindern wurde das Mietverhältnis auf den 30. November 2026 gekündigt. Besonders bemerkenswert ist die schriftliche Begründung: Darin nimmt die zuständige Immobilienverwaltung ausdrücklich Bezug auf ADHS und Autismus im PDA-Profil der Kinder. LI REPORT liegen sowohl die vorausgegangene Abmahnung vom 14. Oktober als auch das definitive Kündigungsschreiben vom 19. Oktober 2026 vor. Die Dokumente zeigen, wie sich die Auseinandersetzung zwischen der Mieterschaft und der Verwaltung innerhalb weniger Tage entwickelte. Zunächst Beschwerden über Ruhestörungen Ausgangspunkt

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