Erbprinz Alois hält an Fristenregelung fest – offen für gezielte Verbesserungen
VADUZ – S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hält an seiner ablehnenden Haltung gegenüber der Einführung einer Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch fest. Wie das Fürstenhaus in einer Medienmitteilung vom Dienstag, 20. Oktober 2026, bekannt gibt, wird der Erbprinz den Gesetzesbeschluss des Landtages vom 2. September 2026 nicht sanktionieren. Damit bleibt der Erbprinz bei seiner bisherigen Position, wonach eine Fristenregelung nicht geeignet sei, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden. Intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Nach Angaben des Fürstenhauses hat sich Erbprinz Alois in den vergangenen Monaten eingehend mit dem Initiativbegehren zur Einführung eine
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