Liechtenstein präzisiert Regeln für die Sozialhilfe
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat die Sozialhilfeverordnung angepasst. Damit werden die bereits bestehenden Auskunfts- und Meldepflichten im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe genauer geregelt. Künftig wird ausdrücklich festgehalten, dass für die Prüfung der finanziellen Verhältnisse vollständige und ungeschwärzte Konto- und Depotauszüge vorgelegt werden müssen. Damit soll das Amt für Soziale Dienste die Einkommens-, Ausgaben- und Vermögensverhältnisse von Personen, die Sozialhilfe beantragen oder beziehen, umfassend beurteilen können. Bei der Prüfung können zudem Barbezüge und andere Mittelverwendungen berücksichtigt werden, die nicht unmittelbar aus den Kontoauszügen hervorgehen. Damit sol
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