Deutschland plant verbindliche Entwicklungschecks für Kinder ab vier Jahren
Der Deutsche Bundestag berät am 9. Oktober erstmals über das geplante Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kindertagesstätten. Ziel ist es, Entwicklungsdefizite früher zu erkennen und Kinder gezielter zu fördern. Im Mittelpunkt stehen bundesweit einheitlichere Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung. Nach dem Gesetzentwurf soll der Entwicklungsstand von Kindern spätestens im Alter von vier Jahren systematisch erfasst werden. Dabei geht es nicht nur um sprachliche Fähigkeiten, sondern auch um die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie grundlegende mathematische Kompetenzen. Wird ein Förderbedarf festgestellt, sollen passende Unterstützungsangebote folgen. Mehr Zeit für individue
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